Baukindergeld für Familien mit Kindern:
1200 Euro pro Kind! – Wer bekommt es? Wie wird gefördert?
Mit dem so genannten „Baukindergeld“ fördert der Staat Familien mit Kindern beim Bau oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Wir informieren Sie zu den wichtigsten Punkten der neuen Eigenheimzulage, beraten Sie gerne im Detail und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Seit September 2018 können Familien mit Kindern, die eine Wohnimmobilie bauen oder erwerben möchten, das neue Baukindergeld bei der
Kreditanstalt für Neuaufbau (KfW) beantragen. Die staatliche Eigenheimzulage unter dem schlichten Programmkürzel „KfW 424“ unterstützt damit gerade junge Familien und Alleinerziehende bei der Bildung von Wohneigentum mit einer Summe von 1.200 Euro pro Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder der Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland.

Was Sie zum Baukindergeld wissen sollten
Grundsätzlich werden die Fördermittel jährlich ausgezahlt und können somit nicht als Eigenkapital zur Finanzierung eingebracht werden. Die Gelder können also erst nach dem Einzug in Ihr neues Zuhause beantragt
werden. Dafür lassen sich die staatlichen Gelder in die jährliche Tilgung einer Baufinanzierung investieren. Die gute Nachricht obendrein: Baukindergeld erhalten Sie „geschenkt“ und müssen es nicht zurückzahlen.
Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz und Expertise. Wir freuen uns darauf, auch Sie bei Ihrem Antrag auf KfW-Fördermittel unterstützen zu dürfen.