Baukindergeld für Familien mit Kindern:
1200 Euro pro Kind! – Wer bekommt es? Wie wird gefördert?
Mit dem so genannten „Baukindergeld“ fördert der Staat Familien mit Kindern beim Bau oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Wir informieren Sie zu den wichtigsten Punkten der neuen Eigenheimzulage, beraten Sie gerne im Detail und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Seit September 2018 können Familien mit Kindern, die eine Wohnimmobilie bauen oder erwerben möchten, das neue Baukindergeld bei der
Kreditanstalt für Neuaufbau (KfW) beantragen. Die staatliche Eigenheimzulage unter dem schlichten Programmkürzel „KfW 424“ unterstützt damit gerade junge Familien und Alleinerziehende bei der Bildung von Wohneigentum mit einer Summe von 1.200 Euro pro Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder der Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland.
Was Sie zum Baukindergeld wissen sollten
Grundsätzlich werden die Fördermittel jährlich ausgezahlt und können somit nicht als Eigenkapital zur Finanzierung eingebracht werden. Die Gelder können also erst nach dem Einzug in Ihr neues Zuhause beantragt
werden. Dafür lassen sich die staatlichen Gelder in die jährliche Tilgung einer Baufinanzierung investieren. Die gute Nachricht obendrein: Baukindergeld erhalten Sie „geschenkt“ und müssen es nicht zurückzahlen.
Haushalte (Familien, Alleinerziehende) mit mindestens einem Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. (Obergrenzen bei der Anzahl der Kinder sind nicht vorgegeben!)
Der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Dabei ist zu beachten, dass die Immobilie ab Erwerb mindestens 10 Jahre lang selbst genutzt wird und sich zum Zeitpunkt des Antrags keine weitere Immobilie im Besitz des Antragstellers befindet.
Familien/Alleinerziehende mit einem Kind erhalten ab Antragsbewilligung jährlich 1.200 Euro. Das sind auf zehn Jahre hochgerechnet 12.000 Euro pro Kind, 24.000 Euro für zwei Kinder etc., insofern das erworbene Wohneigentum auch über die komplette Laufzeit hinweg selbst genutzt wird.
Anträge auf Baukindergeld können ab dem 18.9.2018 von allen Personen gestellt werden, die den oben genannten Voraussetzungen entsprechen. Förderungswürdig ist Wohneigentum das per Kaufvertrag nachweislich in der Zeit ab 1. Januar 2018 erworben wurde. Grundsätzlich können die Zuschüsse erst beantragt werden, wenn die Antragsteller in das Wohneigentum eingezogen sind.
Die staatlichen Zuschüsse des Bundes werden über das Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt. Hier sind Fristen einzuhalten: Ihr Antrag sollte spätestens drei Monate nach Einzug in Ihr Eigenheim erfolgt sein. Zum Nachweis ist die Meldebestätigung ausschlaggebend, die neben dem Grundbuchauszug und Ihren Steuerbescheiden der letzten drei Jahre vorgelegt werden sollte.
Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz und Expertise. Wir freuen uns darauf, auch Sie bei Ihrem Antrag auf KfW-Fördermittel unterstützen zu dürfen.