Nebenkosten beim Immobilienkauf|Rüdiger Rippl
Immobilienkauf: Diese Nebenkosten erwarten Sie
Viele Inhaber von Immobilien haben beim Kauf Ihrer Objekte eine böse Überraschung erlebt. Es kommt immer wieder vor, dass sich Immobilieninteressenten vorab nicht über die anfallenden Nebenkosten informieren und somit deutlich mehr für Ihre Immobilie zahlen müssen, als Anfangs gedacht. Mehr als 10% des Kaufpreises betragen in der Regel die Nebenkosten.
In diesem Artikel informieren wir Sie über Ihre Pflichten und Ihre Möglichkeiten, die Nebenkosten so gering wie möglich zu halten.
Die Kaufnebenkosten im Überblick:
- Maklerkosten (ca. 3,57-7,14 % vom Kaufpreis)
- Grunderwerbssteuer (3,5-6,5 % vom Kaufpreis, je nach Bundesland)
- Notarkosten (ca. 1,5 % vom Kaufpreis)
- Grundbuchkosten (ca. 0,5 % vom Kaufpreis)
- (Immobiliengutachten)
Hinzu kommen, je nach Zustand der Immobilie noch Modernisierungskosten.
Kosten für den Immobilienmakler
Ihre Wunschimmobilie wurde Ihnen von einem Makler präsentiert? Damit Sie beim Kauf eines Hauses, Grundstücks oder einer Wohnung Geld sparen können, raten wir Ihnen mit dem Immobilienmakler sowie dem Verkäufer ein persönliches Gespräch zu führen. Oftmals besteht die Möglichkeit, die entstandenen Maklerkosten direkt in den Kaufpreis einfließen zu lassen. So zählen diese Ausgaben nicht mehr offiziell zu den Nebenkosten und werden bei Krediten berücksichtigt.
Grunderwerbssteuer
Sobald Sie den Kaufvertrag für ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück unterschrieben haben, wird die Grunderwerbssteuer fällig. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des vertraglich vereinbarten Kaufpreises. Gerne informieren wir Sie darüber, wie hoch die Grunderwerbssteuer in Ihrem Bundesland ist.
Notarkosten
Damit der Erwerb einer Immobilie auch rechtskräftig ist, ist in Deutschland eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags bei Immobilienkäufen nötig. Die Ausgaben für einen Notar sind gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach dem vertraglich vereinbarten Kaufpreis und der Höhe des Bankdarlehens. Die Notarkosten sind bereits kurz nach Abschluss des Kaufvertrags direkt beim Notar zu zahlen.
Grundbuchkosten
In Deutschland ist die Eintragung in das Grundbuch zwingend erforderlich, sobald Sie Eigentümer eines Grundstücks werden möchten. Die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch beim Amtsgericht veranlasst Ihr Notar für Sie. Die dafür entstehenden Kosten wird er Ihnen nach dem erfolgreichen Abschluss des Kaufvertrags in Rechnung stellen. Ca. 0,5% müssen Sie für Notar und Gerichtskosten einplanen.
Gutachten für die Immobilienbewertung
Bevor die Bank Ihnen die Finanzierung für eine Immobilie zusagt, erstellt diese eine Immobilienbewertung für das Objekt, für das Sie sich interessieren. Sollte der ermittelte Wert der Immobilie nicht mit dem verlangten Kaufpreis übereinstimmen, behalten sich Banken oftmals vor, einen externen, unabhängigen Gutachter mit einer Bewertung zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt dann ebenfalls die Bank.
Möchten Sie ein Objekt mit einem Objektwert von 400.000 Euro oder mehr erwerben, egal ob Neubau oder Grundstück, wird meistens eine Immobilienbewertung angefertigt.